Frage von Jan H. • 20.08.2025

Antwort von Sabine Dittmar SPD • 05.09.2025
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Ich bedauere ihren mittlerweile erfolgten Rücktritt von der Kandidatur sehr.
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.