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Sabine Dittmar
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Frage von Lisa M. •

Frage an Sabine Dittmar von Lisa M. bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit dem Verbot von sog. Konversionstherapien betr. „Gender-Identität“?
1) Welche Unterstützung gibt es für Eltern, die vermuten, dass die Trans-Identifikation ihrer Kinder mit psychischen Erkrankungen oder Belastungen in Zusammenhang steht (ROGD)? Wo können sie kompetente Beratung bekommen? Derzeit werden sie zu Transgender-Selbsthilfegruppen verwiesen, dort sind aber keine Kenntnisse über Depressionen oder Angststörungen, undiagnostizierte AD(H)S- oder Autismussprektrum-Störungen vorhanden. (dies gilt im Übrigen auch für die auf "Gender" spezialisierten psychotherapeutischen Praxen)
2) Wer erstellt für Deutschland zusammenfassenden Statistiken zur Prävalenz und zu den Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (inklusive Sex Ratio): Wieviele Menschen sind mit der Diagnose F 64.0 (gesichert und Verdacht) in Behandlung bei Kliniken, psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen, Gyn, Endo und Chirurgie? Wie hat sich die Häufigkeit der Diagnose gegenüber F 66.0 und anderen Diagnosen (z.B. Essstörungen, Körperdysmorphismus) verschoben?
3) Gibt es eine Bilanzierung der Kosten für die medikamentöse und chirurgischen Behandlung: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone, Chirurgische Eingriffe bei den Krankenkassen/in der Gesundheitsberichterstattung?
4) Erfasst die Gesundheitsberichterstattung Detransitioner, insb. FtMtF? Nach der Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken ist eine lebenslange Behandlung mit Östrogenen nötig. Gibt es Studien zur Langzeit-Verträglichkeit?
5) Wie werden Regretter und Detransitioner in den Spezialambulanzen behandelt? Gibt es Leitlinien? Gibt es Patientenfürsprecher für diese Zielgruppe? Wie ist die rechtliche Vertretung für diese Menschen geregelt, wenn sie ihre ehemaligen Behandler verklagen wollen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.05.2020. Gerne antworte ich Ihnen:

zu 1). Eltern haben die Möglichkeit sich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde von KJP beraten zu lassen, sie können dazu bis zu 100 Minuten auch ohne Anwesenheit des Kindes wahrnehmen. Im Übrigen haben natürlich auch auf Gender-Themen spezialisierte psychotherapeutische Praxen die Kompetenz zur Diagnose und Behandlung von Depression und Angststörungen (im Gegensatz zu Transgender-Selbsthilfegruppen) – das ist absoluter Standard, ohne kann man praktisch nicht psychotherapeutisch tätig werden, diese Patienten machen stets den Großteil der Patienten in der Versorgung aus.

Zu 2.) hat der Bundestag keine Daten vorliegen. Die Diagnosen sind so selten, dass sie nicht mal in den TOP der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung enthalten sind. Zu Veränderungen im Verhältnis zu anderen Störungen haben wir auch keine Daten vorliegen, wobei das zum Teil auch ohnehin schwierig ist (Körperdysmorphe Störung zählt zu F45.2 (Hypochondrie), die noch weitere Krankheitsbilder (klassische Krankheitsängste) umfasst.

Zu 3.) Es gibt keine genaue Aufschlüsselung der Kosten für einzelne Behandlungen / Eingriffe. Leistungen der Krankenhäuser werden über Fallpauschalen (DRGs) vergütet. Im Jahr 2018 wurden 2.978 Fälle unter der DRG für geschlechtsumwandelnde Operationen abgerechnet, dafür entstanden Ausgaben von rund 24,5 Mio Euro. Die spezifischen Kosten für Arzneimittel für eine solche Therapie können die Krankenkassen nicht bestimmen.

Zu 4.) Zur Studienlage verweise ich auf eine Übersicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der diese zusammengefasst hat. Sie finden diese hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/673948/6509a65c4e77569ee8411393f81d7566/WD-9-079-19-pdf-data.pdf

Zu 5.) Ärztliche Leitlinien werden von den Berufsverbänden der Ärzte und den Ärztekammern erlassen. Informationen dazu finden Sie in der vorangestellten Publikation.
Für genauere Informationen müssten Sie sich bspw. an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung wenden. Diese veröffentlicht auch eine Liste an Ansprechpartnern / Therapeuten.

Bei Verdacht auf Behandlungsfehler können sich PatientInnen direkt an ihre Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst wenden. Eine weitere Möglichkeit besteht über die Unabhängige Patientenberatung, die kostenfrei und anonym für alle BürgerInnen zur Verfügung steht. Einen ausführlichen Leitfaden zu Patientenrechten bei ärztlichen Fehlern finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte_bf.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Dittmar

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