
(...) Soweit behördliche Entscheidungen auf Feststellung der amtlichen Statistik basieren, unterliegen diese Statistiken im Rahmen der Beweiserhebung auch der gerichtlichen Überprüfung. Als ein prominentes Beispiel dürfte Ihnen vielleicht die Festlegung des Hartz IV Satzes in Erinnerung sein. (...)