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Olav Gutting
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Frage von Markus K. •

Frage an Olav Gutting von Markus K. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Gutting

Ein oft gehörtes Argument gegen, mitunter berechtigte, Steuererhöhungen von
Vermögenden ist, dass diese dann quasi ins Ausland flüchten würden. Insbesondere
wird dies auch für Griechenland beklagt, so dass nur die "Normalverdienenden"
steuerlich herangezogen werden können. Steuerflüchtlinge durch Auswanderung
beziehen durchaus Vorteile durch die Staatsbürgerschaft ihrer Herkunftsländern
und sollten daher steuerlich auch belangt werden.
Insbesondere sind gerade die hohen Vermögen überproportional hoch und steigen
ebenfalls überproportional. Diese angemessen steuerlich heranzuziehen ist
eigentlich unverzichtbar um die "Eurokrise" in den Griff zu bekommen.

Die USA haben hier ein Steuerrecht, das weder die Steuerflucht ins Ausland
zulässt und auch die Abgabe der Staatsbürgerschaft zum Zwecke der
Steuerminderung sehr teuer macht. Dies ist sicherlich auch in Regierungskreisen
bekannt. Warum wird nicht ein Steuerrecht wie in den USA um Steuerflucht durch
Auswanderung zu verhindern in der EU eingeführt?
Bislang las oder hörte ich noch nicht von solchen Überlegungen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhn,

für Ihre Anfrage, die Sie am 29. 9.2012 über das Portal Abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben, danke ich. Ich darf darauf wie folgt antworten:

Das US-Gesetz vom 18. März 2010 zur verbesserten Befolgung von Steuerpflichten im Zusammenhang mit Konten, die amerikanische Steuerpflichtige im Ausland unterhalten (sog. Foreign Account Tax Compliance Act, kurz: FATCA), bestimmt, dass Kapitalerträge und bestimmte weitere Zahlungen aus US-Quellen, die aus US-Sicht ausländische Finanzinstitute einschließlich Versicherungen (nachfolgend zusammengefasst als Finanzinstitute) für sich selbst oder für ihre Kunden vereinnahmen, mit einer Quellensteuer in Höhe von 30 % belegt werden, diese Quellensteuer entfällt, wenn sich diese Finanzinstitute bereit erklären, bei ihnen geführte Konten amerikanischer Steuerpflichtiger der US-Steuerbehörde zu melden (einschließlich Kontensalden und bestimmter Erträge aus Kapitalanlagen).

Die Folgen des Gesetzes treten grundsätzlich ab 2014 für alle aus Sicht der USA auslän-dischen Finanzinstitute ein. Die Grunddaten für betroffene Konten müssen erstmals für 2013 aufbereitet werden. In der Gemeinsamen Erklärung der USA mit Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Deutschland haben die USA anerkannt, dass die Umsetzung des FATCA-Gesetzes auf Schwierigkeiten stößt, weil die Finanzinstitute dadurch eigenes nationales Recht, insbeson-dere datenschutzrechtliche Vorschriften, verletzen könnten. Die USA haben sich deshalb bereit erklärt, das Gesetz durch zwischenstaatliche Vereinbarungen umzusetzen, im Gegenzug ausländischen Finanzbehörden steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen und mit den genannten europäischen Staaten ein Muster für bilaterale Vereinbarungen zu erarbeiten.

Auf der Basis der Mustervereinbarung und anknüpfend an den Artikel 26 Informationsaus-tausch und Amtshilfe nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen wird eine deutsch-amerikanische Vereinbarung erarbeitet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedarf eine solche Vereinbarung der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften.

Da die Finanzinstitute hinreichenden Vorlauf benötigen, um sich auf die neuen Informationspflichten einzustellen, wird angestrebt, die mit den USA zu treffende Vereinbarung noch im Jahr 2012 abzuschließen. Die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen sollen vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Durch den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung mit den USA stellt die deutsche Finanzverwaltung sicher, dass auch sie von den USA Informationen über Kapitalerträge erhält, die deutsche Steuerpflichtige über in den USA unterhaltene Konten erzielen. Dies betrifft in erster Linie Zinsen und Dividenden natürlicher Personen.

Die Frage, weshalb Deutschland nicht generell auch ein solches Gesetz einführt, wie es die USA haben, ist schnell beantwortet: Die USA haben die Markt- und Wirtschaftsmacht, um sich solche Gesetze zu erlauben und sie auch durchzusetzen, Deutschland hingegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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