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Olav Gutting
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Frage von Franz A. •

Frage an Olav Gutting von Franz A. bezüglich Wirtschaft

Was wollen sie oder besser die CDU für den kleinen Unternehmer tun Handwerker oder Händler. Mit 1 bis ca. 10 Angestellten. Damit sich deren Arbeit wirklich wieder lohnt.MFG albert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Albert,

für Ihre Anfrage vom 16.9.09. zum Thema „Politik für Handwerker und kleine Unternehmen“, die Sie über das Portal „Abgeordnetenwatch“ an mich gerichtet haben, darf ich wie folgt antworten:

Es geht bei Ihrer Frage weitestgehend um Mittelstandspolitik. Zum Mittelstand zählen auch die kleineren Unternehmen wie beispielsweise Handwerksbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten. Die CDU hat in ihrem Regierungsprogramm klare Vorstellungen entwickelt, auf welchen politischen Handlungsfeldern sie in der kommenden Legislaturperiode mittelstandsfördernde Maßnahmen treffen will. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang die wesentlichen Vorschläge nennen:

1. Steuer- und Beitragsbelastung

Mit dem Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes ab Januar 2010 werden Bürger und Betriebe insgesamt über zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen müssen. Die Unternehmen können damit Arbeitsplätze und Lehrstellen erhalten und neue schaffen.

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet z.B. bei einer Selbständigen-familie mit zwei Kindern und 45.000 Euro Einkünften eine Ersparnis von 410 Euro.

Ziel der CDU ist es, dass die Menschen mehr Netto vom Brutto erhalten. Sie haben einen Anspruch auf ein Steuerrecht nach den Prinzipien „einfach, niedrig, gerecht“. Leider konnten wir uns in den vergangenen vier Jahren mit unserem Koalitionspartner nicht zu einer solchen Reform durchringen. Ich arbeite als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss seit Jahren für eine große Steuerreform im vorgenannten Sinne. Allerdings hat man es in einer Koalition, bei der der Partner ungefähr gleichstark ist und zudem auch noch mit Peer Steinbrück den zuständigen Ressortminister stellt, schwer, was die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform angeht. Die SPD will die Steuern nämlich erhöhen!

Ein weiteres konkretes Ziel unserer Steuerpolitik der nächsten vier Jahre besteht in der Abschaffung der sog. „kalten Progression“. Dazu empfehle ich auch meine Video Stellungnahme auf meiner Hompage http://www.olav-gutting.de .

Änderungsbedarf sehe ich auch bei der Grenzbesteuerung mit dem Höchststeuersatz. Heute zahlen den Spitzensteuersatz nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir beseitigen. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 Euro greift, soll künftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen.

Zudem wollen wir den Weg des Bürokratieabbaus weitergehen. Mit der Errichtung des Normenkontrollrates und der Evaluierung haben wir schon einiges an Entlastung im Bereich der Steuerverwaltung erreicht. Hiervon profitieren Bürger und Unternehmen gleichermaßen: Sie sparen Zeit, Geld und Nerven. Diese Entlastung ist auch in Zeiten der Krise möglich. Mit dem Normenkontrollrat (NKR) prüft ein unabhängiger „Bürokratie-TÜV“ Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung noch vor dem Kabinetts-beschluss.

2. Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Baumaßnahmen

Die CDU will eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Wir haben für das Handwerk mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen auch im privaten Bereich (bis max. 1.200 Euro) schon erhebliche Verbesserungen geschaffen und ihm damit auch ein überzeugendes Marketinginstrument an die Hand gegeben.

3. Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Das Forderungssicherungsgesetz: In Umsetzung des Small Business Act hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der „Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ vorgelegt. Darin ist u.a. die Einführung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen für öffentliche Stellen vorgesehen. Bei Nichterfüllung sind Verzugszinsen, eine Erstattung der Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von fünf Prozent des geschuldeten Betrags fällig.

4. Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung erhöhen

Ziel der CDU bleibt die Stabilisierung der Lohnzusatzkosten. Damit begegnen wir der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland oder in die Schwarzarbeit. Mit der Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat der Deutsche Bundestag Ende letzten Jahres ein wirksames und durchgreifendes Gesetz mit klaren Regelungen zur Eindämmung der Schwarzarbeit verabschiedet. Nun wird sich zeigen müssen, inwieweit sich das Gesetz in seiner praktischen Umsetzung als zielführend erweist. Hierauf werden wir ein besonderes Augenmerk legen.

Über die von mir genannten Vorschläge hinaus gibt es noch zahlreiche weitere geplante Maßnahmen im Bereich von mittelstandsfreundlichen Förderprogrammen des Bundes (KfW), aber auch der Bundesländer.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften ein wenig dienlich gewesen zu sein, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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