(...) Allerdings fallen Umweltzonen (EN: Low Emission Zones) unter das Subsidiaritätsprinzip der EU. Dies bedeutet, dass die EU hier keine Kompetenz zum Regulieren hat, sie obliegt den Mitgliedsstaaten allein. Dies ist darin begründet, dass zwischen den vielen Regionen innerhalb der EU eine hohe Diversität herrscht, die eine einheitliche Reglung maßgeblich erschweren würde. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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