(...) Das heißt, dass die Bundesländer mit ihren Straßenbauverwaltungen die Neu-, Um und Ausbauprojekte sowie die Sanierungen der Bundesfernstraßen planen und durchführen. Die Planungskosten werden von den Ländern getragen, die Grunderwerbs- und Baukosten trägt der Bund. Außerdem erstattet der Bund den Ländern einen Teil der Planungskosten nach Baubeginn entsprechend dem Baufortschritt. (...)
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