(...) Tiere sind unsere Mitgeschöpfe; ihr Wohlbefinden ist eine Verpflichtung für alle Menschen, die mit Tieren umgehen. Der Tierschutz steht als Staatsziel im Grundgesetz, wie auch in der Sächsischen Verfassung und ist damit eine verbindliche Leitlinie für unsere Politik. Es ist für die Sächsische Union nicht entscheidend, wie viele Tiere zusammen gehalten werden, sondern wie sie gehalten werden. (...)
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