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Metin Hakverdi
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Frage von Lars B. •

Frage an Metin Hakverdi von Lars B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

als ich den Entwurf der Coronavirus-Impfverordnung las war ich doch sehr verwundert, dass unter dem § 4 (erhöhte Priorität) keine Patienten mit einem Herzfehler aufgenommen bzw. aufgeführt wurden. 

Können Sie mir bitte mitteilen wie Sie den Verordnungsentwurf bewerten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass jüngere EMAH (Erwachsene mit angeborenen Herzfehler) Patienten durch die Verordnung benachteiligt werden? 

Mit freundlichen Grüßen
Lars Borgwardt

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Sehr geehrter Herr Borgwardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bevor ich Ihre Frage beantworte, habe ich mir erlaubt Ihre Frage zur Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit zur Stellungnahme weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi

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Sehr geehrter Herr Borgwardt,

bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Leider konnte das Bundesgesundheitsministerium auf meine erste Anfrage vom 18. Dezember 2020 „aufgrund der andauernden Auslastung der zuständigen Fachabteilungen durch die Pandemie“ keine individuelle Stellungnahme abgeben. Auf meine erneute schriftliche und mündliche Intervention auch im Zusammenhang zur Impfpriorisierung von besonders vulnerablen Gruppen habe ich nunmehr nachträglich zum Inkrafttreten der neuen Impfverordnung vom 8. Februar folgende Antwort bekommen:

„Mit Schreiben vom 20. Januar 2021 hatten Sie sich zu vorbenanntem Thema an Herrn Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, MdB, gewendet. Herr Minister Spahn hat Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, MdB, gebeten, Ihnen eine Rückmeldung zukommen zu lassen. Am 28. Januar 2021 hatten Herr Dr. Gebhart und Sie die Gelegenheit, sich am Rande des Plenums zu diesem Thema auszutauschen. Begleitend hierzu baten Sie darum, hierzu zudem etwas Schriftliches zu erhalten.

Gerne komme ich Ihrem Wunsch nach und möchte Ihnen nachstehend auf diesem Wege mitteilen, dass Ihrem Anliegen im Rahmen der Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in der Fassung vom 9. Februar 2021 Rechnung getragen wurde (siehe § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. e) CoronaImpfV).“

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir schreiben (gerne an metin.hakverdi@bundestag.de), ob mit der erfolgten Änderung in der Coronavirus-Impfverordnung Ihrem Anliegen Rechnung getragen wurde. Sollten Sie weitere Anmerkungen oder Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi

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