Frage an Matthias Schmidt von Thomas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich schreibe Ihnen als Mitglied im Innenausschuss.
Kurz vorab: Nachweislich werden in Sachsen rechtsextremistische Straftaten statistisch nicht der PMK-rechts zugeordnet (vgl. ZDF-Sendung Frontal 21, "Biedermänner als Brandstifter", 24. November 2015 unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2610640/#/beitrag/video/2610640/Biedermaenner-als-Brandstifter).
Folgende Frage bewegt mich: Wie stellen BKA und Verfassungsschutz sicher, dass die Extremismusberichte überhaupt stimmen? Ist diese Frage geeignet, im Innenausschuss gestellt zu werden?
Beste Grüße
Thomas Bauer

