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Frage von Sebastian L. •

Frage an Matthias Schmidt von Sebastian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Programm der SPD steht meines Wissens, dass der Familiennachzug Subsidiarität Schutzberechtigter nach 2018 nicht weiter ausgesetzt wird. Bei Martin Schulz klang das nicht so eindeutig. Wie stehen Sie dazu? HG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich Ihnen sagen, dass ich sehr froh bin, in einem Land zu leben, wo Menschen ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Asyl haben und Schutz und Zuflucht erhalten. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auch so bleibt. Wir haben in der letzten Wahlperiode einige Maßnahmen umgesetzt, um die Verfahren zu beschleunigen und den Menschen Klarheit über ihre Situation zu geben. Für mich war immer unbestreitbar: alle Menschen, die aus Not zu uns kommen, brauchen schnelle Unterstützung und Hilfe und hier ist Allen zu danken, die sich so aktiv an der Betreuung und Hilfe für Flüchtlinge beteiligt haben. Diejenigen, die bei uns bleiben können, müssen so schnell wie möglich integriert werden. Das gilt insbesondere für die zweite Generation, die wir nicht verlieren dürfen. Deutschland wird, da bin ich mir sicher, von den vielen jungen Menschen profitieren.

Die Frage des Familiennachzuges ist eine, die mich in der letzten Wahlperiode stark umgetrieben hat. Es war eine schwere Entscheidung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bis zum März 2018 auszusetzen. Es ist für mich ohne Zweifel: das wollen und das werden wir nicht verlängern. Zum einen aus humanitären Gründen, vor allen Dingen aber auch, weil Menschen sich natürlich viel besser integrieren, wenn sie mit ihrer Familie hier leben. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es wäre, wenn meine Familie vor den Grenzen unseres Landes irgendwo ausharren müsste.
Sehr geehrter Herr L., ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Kontaktieren Sie mich gerne wieder.

Mit besten Grüßen

Ihr Matthias Schmidt