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Matthias Schmidt
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Frage von Jonathan S. •

Frage an Matthias Schmidt von Jonathan S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmidt,

mit großer Sorge habe ich soeben erfahren, dass Ihre Koalition am Donnerstag den 01.06.2017 die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung beschließen will. Und sogar noch am Freitag soll endgültig vom Bundesrat dies abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung soll dabei angelblich sogar per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben werden.

A: Können Sie mir erklären, warum so eine Blitzaktion notwendig ist, obwohl versichert wurde dass keine Privatisierung der Autobahnen erfolgen soll, und auch die Parteibasen gegen eine solche Änderung ist.

B: Wie werden Sie abstimmen?

C: Wie halten von dieser Vorgehensweise,

Meiner Meinung nach wird durch solche Aktionen Das Vertrauen der Bundesbürger dass die Regierung Interesse des Volkes zu handeln zerzört? ÖPP sind bis zu 40% teuer. Mit diesem Geld könnte man die Infrastruktur noch besser ausbauen.

Mit freundlichen Grüßen
J. Sternberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sternberg,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit. Sie haben mir konkrete Fragen gestellt, die ich Ihnen gerne beantworte.

Zu Ihrer Frage A:
Es ist nicht so, dass der Deutsche Bundestag heute in einer Blitzaktion über die Grundgesetzänderungen entschieden hat. Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf laufen seit mehr als drei Monaten und in dieser Zeit wurde intensiv und mit viel Fachexpertise über die Änderungen diskutiert.

Zu Ihrer Frage B:
Ich habe den Grundgesetzänderungen zugestimmt.

Zu Ihrer Frage C:
Ich bin nicht der Meinung, dass wir mit den Grundgesetzänderungen die Tore für eine Privatisierung öffnen und damit das Vertrauen der Bürger enttäuschen. Vielmehr stellen wir mit diesen Änderungen und den weiteren einfachgesetzlichen Änderungen sicher, dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind. Vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre bei der Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren, ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen.
Im Ergebnis haben wir als SPD die doppelte Privatisierungsschranke (Bund ist 100prozentiger Eigentümer erstens der Autobahnen und zweitens der Autobahngesellschaft) mit weiteren Privatisierungsschranken verstärkt.
Entscheidend sind aber die Verbesserungen, die wir im parlamentarischen Verfahren erreicht haben. (1) Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen findet nicht statt; mit dem Gesetz errichten wir Schranken, wo es vorher keine gab, auch im Grundgesetz. (2) Wir haben die berechtigten Interessen der Beschäftigten geschützt und schaffen eine leistungsfähige neue Organisation, die ein attraktiver Arbeitgeber wird. (3) Der Einfluss des demokratisch gewählten Parlaments auf die Verkehrsinvestitionen bleibt gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schmidt