Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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