Wer Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, wirksam schützen will, darf den Schutz nicht an formalen oder unscharfen Abgrenzungen scheitern lassen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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