An welche Stellen können sich Betroffene wegen Datenschutzverletzungen etc. durch die für die Verarbeitung verantwortliche Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden?
An welche öffentlichen, mit wirksamen Interventionsmöglichkeiten ausgestatteten Stellen (abgesehen von Gerichten, Staatsanwaltschaften u. Ä,) können sich Betroffene wegen Datenschutzverletzungen etc. - konkretes Beispiel - durch die für die Verarbeitung verantwortliche Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden?
https://verfassungsblog.de/italy-gpdp/
"Only through the introduction of external oversight mechanisms and the promotion of a culture of institutional integrity can we ensure that DPA independence remains a bulwark for citizens’ rights rather than a refuge for immunity. Independence is not an absolute privilege but a functional condition for the protection of rights; as such, it must be constantly earned through conduct that remains ethically beyond reproach."
Sehr geehrter Herr H.,
Betroffene von Datenschutzverletzungen können sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die jeweilige Landesdatenschutzbehörde oder sogenannte spezifische Datenaufsichtsbehörde wenden. Zwischen diesen Behörden besteht kein hierarchisches Verhältnis, insbesondere obliegt der BfDI nicht die Aufsicht der Landesschutzbehörden.
Betroffene von Datenschutzverletzungen durch die BfDI können sich an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden. Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten von einer öffentlichen Stelle sind BfDI oder die Datenschutzbeauftragten der Länder zuständig.
https://www.datenschutz.de/organisation-datenschutz/
Ebenso ist es möglich, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim European Data Protection Supervisor (EDPS) zu melden.
Bei weiteren Fragen und Anliegen können Sie sich gerne an mich und mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Emmerich

