
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Maximilian König
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Grundsätzlich gilt, dass der beste Verfassungsschutz der Wahltag selbst und die Wahl einer demokratischen Partei im Kampf gegen Rechtsextremismus ist.
Gleichwohl sind die aktuellen Rahmenbedingungen herausfordernd: Eine Reduzierung auf 39 Stunden erfordert zusätzliche Stellen, um die entfallende Arbeitszeit zu kompensieren.
Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bisher lediglich um eine Interessenbekundung eines potenziellen US-amerikanischen Investors, ohne dass ein konkretes Investitionsvorhaben vorliegt.
Grundsätzlich braucht ein Parteienverbotsverfahren eine sehr gründliche Vorbereitung und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) ist die rechtliche Grundlage zumindest geschaffen worden, um gegen solche Übergriffe vorzugehen.