1.Die Zukunft des BAföG (Förderung und Rückzahlung)? 2.Abschiebung: Striktere Maßnahmen oder humanitärer Ansatz? 3.LGBTQ+-Rechte, insbesondere Adoptionsrechte? 4. Legalisieren von Leihmutterschaft?
Sehr geehrter Hr. Benner,
Ich würde sehr gerne Ihre individuelle Position zu den folgenden Themen erfahren. Ich bin zudem sehr daran interessiert, Sie mit meiner 1. Stimme in der folgenden Bundestagswahl zu unterstützen, vorausgesetzt ich erfahre ihre individuellen Ansichten zu diesen Themen.

1. Das BAföG ist eines der wichtigsten Instrumente für Bildungsgerechtigkeit. Es ermöglicht vielen jungen Menschen die Chance, einen Schulabschluss nachzuholen oder ein Studium zu absolvieren, auch wenn ihre Eltern sie finanziell nicht unterstützen können.
Allerdings belasten Inflation und steigende Mieten Menschen in Ausbildung besonders hart. Deshalb fordern wir eine BAföG-Reform, die die Lebensrealitäten von Schüler*innen und Studierenden widerspiegelt und dem steigenden Bedarf gerecht wird: Das BAföG muss bedarfsdeckend und existenzsichernd sein. Es muss alle erreichen, die nicht von ihrer Familie unterstützt werden können.
2. Nicht jede bzw. jeder, die bzw. der nach Deutschland kommt, kann bleiben. Wer
nach individueller Prüfung auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht hat und bei
dem keine Abschiebungshindernisse entgegenstehen, muss zügig wieder ausreisen. Die freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang. Für uns ist klar, dass Menschen
nicht in Staaten abgeschoben werden dürfen, bei denen menschenrechtliche oder
völkerrechtliche Gründe entgegenstehen. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. Wir wollen Schutz vor Unrechtsregimen wie den Taliban bieten und sie nicht durch Rückführungsvereinbarungen politisch legitimieren. Ausreisepflichtige, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung ihrer Strafen prioritär zurückgeführt werden.
3. Wir Grüne setzen uns klar für die Gleichberechtigung und die Rechte von LGBTQ+-Menschen ein. Wir befürworten die vollständige Gleichstellung in allen Lebensbereichen, insbesondere auch im Bereich der Adoptionsrechte. Jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, soll die gleichen Rechte haben, ein Kind zu adoptieren.
4. Die ärztliche Mithilfe sowie die Vermittlung zur Leihmutterschaft sind aus guten Gründen in Deutschland nicht erlaubt und sollten auch weiterhin verboten bleiben. Zu viele Aspekte an diesem Modell sind problematisch: Der Kinderwunsch wird auf Kosten einer Dritten realisiert, das ist eine Instrumentalisierung der austragenden Frau. Das Kind muss die Trennung von der Leihmutter verkraften und mit einer möglicherweise psychologisch anspruchsvollen Familiensituation lebenslang um¬gehen. Die Fokussierung auf ein genetisch eigenes Kind ist problematisch. Ein Kinderwunsch kann auf vielfältige Weisen realisiert werden, zum Beispiel durch Adoption. Zudem ist es rechtlich nicht möglich zu verhindern, dass Frauen unter emotionalem Druck – gerade in der Familie – oder in finanzieller Abhängigkeit stehen, wenn die Leihmutterschaft erst einmal zugelassen wäre. Auf die Frage, wie dem unausweichlichen Kommerzialisierungsdruck der Reproduktionsmedizin standgehalten werden soll, haben die Befürwortenden der Leihmutterschaft keine Antwort.