Portrait von Lukas Benner
Antwort von Lukas Benner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.06.2025

Dabei gilt bereits heute: Taten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft können das Jugendamt und das Familiengericht einschalten, die dann geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie veranlassen – etwa die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Lukas Benner
Lukas Benner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
E-Mail-Adresse