Wann werden weitere Versorgungseinrichtungen in die Digitale Rentenübersicht miteinbezogen?
Sehr geehrter Herr Benner,
Ohne die Einbeziehung von z.B. Direktzusagen aus der bAV oder Versorgungssystemen, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche verwalten bleibt das Ganze für viele Menschen völlig nutzlos. Ich habe z.B. zwei bAV-Ansprüche, deren Anbieter aber beide aus oben genannten Gründen nicht verpflichtet sind an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen. Die einzige Information, die ich somit beziehe ist die aus der GRV und die bekomme ich sowieso. Daher bleibt das Ganze für mich nutzlos.
Um einen wirklichen Nutzen hieraus zu beziehen, sollten ALLE Anbieter zügig verpflichtet werden, an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen, damit das Ganze nicht zu einem Rohrkrepierer wird, was wirklich schade wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Kai F.

Inzwischen sind alle Anbieter, denen der erforderliche Aufwand wirtschaftlich zugemutet werden kann, zur Teilnahme an an der digitalen Rentenübersicht verpflichtet. Dieser Aufwand ist erheblich und für kleine Anbieter, die nicht einmal gesetzlich verpflichtet sind, diese Informationen überhaupt in irgendeiner Form bereitzustellen (beispielsweise als jährliche Standmitteilung), teilweise sehr schwer zu leisten. Deshalb wurde sehr sorgsam abgewogen, wer dazu verpflichtet wird und wer nicht. Es steht aber jedem bisher nicht verpflichteten Anbieter frei, sich freiwillig zu beteiligen.
Insgesamt sind auch beim derzeitigen Stand bereits die Anwartschaften der meisten Menschen in der Übersicht vorhanden. Von einem Rohrkrepierer kann deshalb nicht gesprochen werden. In anderen Ländern hat es vom Launch des Portals bis zur vollständigen Abdeckung teils über ein Jahrzehnt gedauert.
Aus Grüner Sicht wäre es aber sehr wünschenswert, wenn mit einer angemessenen Übergangsfrist eine Verpflichtung für alle noch fehlenden Anbieter kommt. Wir werden die Bundesregierung auffordern, zügig Maßnahmen für eine vollständige Abdeckung zu ergreifen.