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Lukas Benner
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Frage von Kai F. •

Wann werden weitere Versorgungseinrichtungen in die Digitale Rentenübersicht miteinbezogen?

Sehr geehrter Herr Benner,

Ohne die Einbeziehung von z.B. Direktzusagen aus der bAV oder Versorgungssystemen, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche verwalten bleibt das Ganze für viele Menschen völlig nutzlos. Ich habe z.B. zwei bAV-Ansprüche, deren Anbieter aber beide aus oben genannten Gründen nicht verpflichtet sind an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen. Die einzige Information, die ich somit beziehe ist die aus der GRV und die bekomme ich sowieso. Daher bleibt das Ganze für mich nutzlos.

Um einen wirklichen Nutzen hieraus zu beziehen, sollten ALLE Anbieter zügig verpflichtet werden, an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen, damit das Ganze nicht zu einem Rohrkrepierer wird, was wirklich schade wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Kai F.

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