Abschiebungen sind rechtlich sehr eindeutig definiert: Ausgewiesen werden können anerkannte Flüchtlinge nur dann, wenn sie eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstellen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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