Sind fristgebundene Strafanträge gegen Ministerin a. D. Josefine Paul und ihren von Anfang an informierten Staatssekretär wegen versuchter Urkundenunterdrückung im Amt gem. § 274 II StGB geplant?
"SPD und FDP hatten in der vergangenen Woche den Druck auf die Landesregierung deutlich erhöht und eine Übermittlung sämtlicher relevanten Kommunikationsdaten verlangt. Auslöser war eine Befragung einer Abteilungsleiterin im PUA. Dabei stellte sich heraus, dass diese eine SMS von Paul vom Anschlagswochenende zu den Akten gegeben habe, in der sich Paul nach der Betroffenheit des eigenen Ministeriums erkundigt hatte. Durch die Veraktung hätte diese SMS nach Ansicht der Opposition den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist jedoch unterblieben, sodass SPD und FDP den Vorwurf der Aktenunterdrückung erhoben – das wäre eine Straftat."
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V.
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V ist auf die Aufklärung politischer Versäumnisse und gesetzgeberischer Verbesserungsmöglichkeiten gerichtet. Die strafrechtliche Bewertung von Einzelsachverhalten in diesem Zusammenhang obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese würde gegebenenfalls auch selbstständig tätig werden, da es sich hier um ein so genanntes Offizialdelikt handelt, also ein Delikt, welches ohne Strafantrag verfolgt werden kann.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne erneut auf mich zu,
mit freundlichen Grüßen
Lisa Kapteinat

