Sehr geehrte Frau Kapteinat Was tun Sie für die Neuauszählung der Bundestagswahl?
Sehr geehrte Frau Kapteinat
Es muss geklärt werden, ob das BSW vielleicht doch fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht hat.
Angesichts des knappen Ausgangs und „vieler Ungereimtheiten“, wie wir es auch bei den Kommunalwahlen gesehen haben, ist eine bundesweite Überprüfung im Sinne des Vertrauens in den Verfassungsstaat dringend notwendig. Sollte sich das Scheitern des BSW bestätigen, gebe es keinen Raum für Verschwörungsmythen mehr. Im anderen Fall zieht das BSW in den Bundestag ein.
Laut dem endgültigen Ergebnis kommt das BSW auf 4,98 Prozent. Es fehlen etwa 9.500 Stimmen, um in das Parlament einzuziehen.
Was tun Sie für eine Neuauszählung der Bundestagswahl?
Herzliche Grüße
Detlef K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr aufmerksames Interesse am Ausgang der Bundestagswahl, sowie dem Ergebnis des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW).
Ich kann gut nachvollziehen, dass so ein knappes Ergebnis – wie die 4,98% für das BSW – zu Fragen und auch dem Wunsch nach Klarheit führt.
In einer Demokratie ist es essentiell, dass Wahlen nicht nur korrekt ablaufen, sondern auch nachvollziehbar und vertrauenswürdig sind. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass berechtigte Zweifel oder Auffälligkeiten geprüft werden. Die rechtliche Zuständigkeit für die Prüfung und Nachzählung von Stimmen liegt in erster Instanz beim Bundeswahlleiter, sowie beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Erst nach dessen Entscheidung ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Eine bundesweite Neuauszählung erfolgt allerdings nur dann, wenn konkrete Hinweise auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten in bestimmten Wahlkreisen oder Auszählungen vorliegen.
Bisher haben aber weder der Bundeswahlleiter noch die Landeswahlleitungen bislang Hinweise auf systematische Fehler bei der Stimmenauszählung veröffentlicht. Sollte sich das vorläufige Ergebnis durch eine Überprüfung jedoch ändern, ist das Verfahren so ausgestattet, dass das auch nachträglich berücksichtigt werden kann.
Mir ist wichtig zu betonen, dass die Frage, ob das BSW tatsächlich einen Anspruch auf Mandate hat, mit der gebotenen Sorgfalt und juristischen Genauigkeit geprüft werden muss. Eine voreilige politische Deutung – von welcher Seite auch immer – wäre aus meiner Sicht nicht zielführend. Die Integrität des Wahlprozesses darf nie parteipolitisch instrumentalisiert werden, sondern muss nach rechtsstaatlichen Kriterien geprüft und entschieden werden im Sinne der demokratischen Kultur unseres Landes.
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde. In den nächsten Wochen sollten wir somit alle mehr wissen.
Da ich Landtagsabgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags bin, bin ich an diesem Verfahren nicht unmittelbar beteiligt, da die Zuständigkeit für die Bundestagswahlen beim Bund liegt, ich werde Ihr Anliegen daher gern auch nochmal an unseren direkt gewählten Bundestagsabgeordneten weiterleiten.
Vielen Dank nochmals für Ihre kritische Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für unsere Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Kapteinat, MdL

