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Antwort 15.10.2025 von Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.

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Antwort 23.11.2022 von Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen