Antwort 06.02.2026 von Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen.

Jonas Banken
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen.
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen