Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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