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Lena Zagst
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Frage von Felix H. •

Wie beurteilen Sie das IT-Outsourcing in der Landesjustiz & anderen Bereichen kritischer Infrastrukturen, u.a. im Hinblick auf institut. (richterliche & justizielle) Unabhängigkeit, "kill switch" etc?

Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt, Berlin: Verfassungsbooks: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH, 2025 (https://tinyurl.com/4vtfw2ab), dort im Beitrag von L. Laude & J. Richter auf S. 272 ff. zu „IT-Infrastruktur“:

„Bislang wurde das Missbrauchspotenzial der IT-Infrastruktur der Justiz – soweit ersichtlich – international kaum diskutiert und untersucht. Im Rahmen aktueller Diskussionen zur digitalen Souveränität der EU wurde das Szenario eines „kill switch“ aufgeworfen, bei dem die US-Administration amerikanische Tech-Konzerne anweist, ihre Services für Kunden in der EU einzustellen.“ S. 276 a.a.O.

Zur Lahmlegung des KG Berlin nach Trojaner-Attacken 2019: https://tinyurl.com/yw52u44s

Der dänische Umstieg auf dezentrale open-source-Lösungen:

https://tinyurl.com/yw52u44s

Und HH?

Erfüllt das Outsourcing an Dataport AöR Erwartungen an justizielle Unabhängigkeit & digitale Souveränität?

Zum dt. Forschungsstand aus 2019: https://tinyurl.com/yuzpt9xc

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen rund um dieses überaus wichtige Thema.

Wir stehen für digitale Unabhängigkeit und konsequenten Schutz sensibler Daten. Daher haben wir uns in unserem Wahlprogramm für digitale Souveränitäts- und Open-Source-Strategien ausgesprochen. Unsere Überzeugungen finden sich auch im Koalitionsvertrag wieder, in dem sich die Koalitionsparteien für eine verbesserte digitale und technologische Souveränität aussprechen.

Teil dieser Strategie ist die Stärkung der Dataport AöR. Mit Dataport hat die Freie und Hansestadt Hamburg (zusammen mit den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine IT-Dienstleisterin an ihrer Seite, die den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht. Wir wollen sie weiter stärken und den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch mehr Rechnung tragen, als wir es ohnehin schon tun. Dataport ist ein Unternehmen, das komplett in öffentlicher Hand ist. Die beteiligten Bundesländer üben die volle Kontrolle über sie aus. Ein klassisches Outsourcing an private Unternehmen liegt somit nicht vor.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beschäftigen die Justizbehörden sehr. Gerade in diesem Bereich sind Datenschutz und digitale Souveränität von großer Bedeutung. Mit dem Gesetz über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbITJG) sowie der Verordnung über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (IT-Justizverordnung) liegen gesetzgeberische Instrumente vor, die den Umgang mit Daten in der Justiz bereits jetzt sicher reglementieren. So haben weder IT-Administrator*innen (unprotokolliert) noch andere nicht berechtigte Personen Zugriff auf gerichtliche Vorgänge. Die richterliche Unabhängigkeit wird dadurch grundsätzlich gewahrt. Die mit dem HmbITJG eingerichtete IT-Kontrollkommission soll sicherstellen, dass missbräuchliches Verhalten schnell aufgeklärt und geahndet wird.

Wir arbeiten politisch weiter daran, dass Drittanbieter-Infrastruktur, sofern sie noch behördlich genutzt wird, durch  andere, vornehmlich Open-Source-gestützte Systeme ersetzt wird. Als rechtspolitische Sprecherin werde ich das im Justizbereich natürlich kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Lena Zagst

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