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Lena Zagst
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Frage von Felix H. •

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, zudem zur Resilienz v. Gerichten?

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH & der Monografie aus 1932: https://tinyurl.com/bdhwdda2) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften in Hamburg & in der BRD, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?

https://tinyurl.com/37ht2bae

Unter Hinweis auf das Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen (& den hamburgischen) Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europ. Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit gleicher Begründung hat der EuGH den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt.

https://tinyurl.com/49bpdd74

Erfüllen die Staatsanwaltschaften in Hamburg - zudem mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie - diesbezüglich die EU-Aufnahmekriterien?

Dt. Richterbund warnt:

https://tinyurl.com/5n7pnsxv

Wie sieht aus Ihrer Sicht die Verwundbarkeit & Resilienz der Gerichte aus?

https://tinyurl.com/4j6zacny

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H., 

vielen Dank für Ihre Fragen zu dem rechtspolitisch sehr spannenden und zurecht intensiv diskutierten Weisungsrecht der Bundes- und Landesjustizminister*innen gegenüber den Staatsanwaltschaften.

Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwält*innen ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Dabei wird zwischen dem internen Weisungsrecht innerhalb der jeweiligen Behörde und dem externen Weisungsrecht der Bundes- und Landesjustizminister*innen unterschieden. Eine Ausübung des externen Weisungsrechts erfolgt in der Regel durch den Erlass genereller Anordnungen, seltener auch durch Einzelfallweisungen. Diese Möglichkeit von Einzelfallweisungen birgt die Gefahr einer politischen Einflussnahme und war ausschlaggebend für die Entscheidung des EuGH vom 27. Mai 2019 zum Europäischen Haftbefehl: Die ausstellende Behörde muss bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln. In Deutschland bestehe aber die Gefahr, dass Entscheidungen der Staatsanwaltschaft durch Weisungen der Exekutive beeinflusst werden könnten. 

Um den Vorgaben des EuGH zu entsprechen, wären Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Bundesebene nötig. Die Länder haben insoweit keine Gesetzgebungskompetenz. Zwar sind auch Verzichtserklärungen seitens einzelner Landesjustizminister*innen – wie zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern – möglich, diese schaffen aber nur punktuelle und vorrübergehende Abhilfe.

Wir als Grüne fordern, dass Weisungen frei von politischer Einflussnahme sein müssen. Dafür sollte das Weisungsrecht transparenter ausgestaltet werden, wie wir auch in unserem Wahlprogramm für die letzte Bundestagswahl betont haben: „Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Um sie zu schützen, werden wir das ministerielle Weisungsrecht an Staatsanwält*innen transparent ausgestalten.“ Ein Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums aus der letzten Legislaturperiode sah etwa vor, Weisungen nur „zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen“, „soweit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum besteht“ oder „im Bereich der Ermessensausübung“ zuzulassen. Justizfremde Erwägungen sollten ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen werden. Zudem sah der Entwurf strenge Dokumentationspflichten für Weisungen vor.

Nach der jetzigen Rechtslage erfüllen die Staatsanwaltschaften in Hamburg die Kriterien des EuGH nicht. Allerdings können Richter*innen, deren Unabhängigkeit durch Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankert ist, Europäische Haftbefehle erlassen. 

Wir als Grüne setzen uns auf jeder politischen Ebene dafür ein, unseren Rechtsstaat zu schützen und die Resilienz unserer Gerichte zu stärken. Eine Verwundbarkeit der Gerichte entsteht dort, wo das Vertrauen in den Rechtsstaat systematisch untergraben wird. Deshalb setzen wir uns für eine handlungsfähige und moderne Justiz ein: Vertrauen in unseren Rechtsstaat entsteht, wenn die Justiz handlungsfähig ist, schnell entscheidet und Recht effektiv durchsetzt. Dafür braucht es genügend Richter*innen und Staatsanwält*innen, gut ausgestattete Gerichte sowie eine entschiedene Digitalisierung der Justiz. Weisungen müssen frei von politischer Einflussnahme sein. Und: Eine gute Justiz muss auch widerstandsfähig gegen Verfassungsfeinde sein. Daher setzen wir uns auch für rechtsstaatliche Regelungen ein, die unsere Justiz und Gerichte vor Verfassungsfeinden schützen.

Mit freundlichen Grüßen 
Lena Zagst

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