Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, zudem zur Resilienz v. Gerichten?
Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH & der Monografie aus 1932: https://tinyurl.com/bdhwdda2) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften in Hamburg & in der BRD, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?
Unter Hinweis auf das Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen (& den hamburgischen) Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europ. Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit gleicher Begründung hat der EuGH den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt.
Erfüllen die Staatsanwaltschaften in Hamburg - zudem mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie - diesbezüglich die EU-Aufnahmekriterien?
Dt. Richterbund warnt:
Wie sieht aus Ihrer Sicht die Verwundbarkeit & Resilienz der Gerichte aus?

