
(...) Diese Ausarbeitung des wissenschaftlichen Diensts und die juristische Literatur zeigt, dass diejenigen, die von "Begrenzung der Flüchtlingszahlen" reden, nichts weiter als heiße Luft verbreiten. Denn das Grundrecht auf Asyl und seine Entsprechungen in den europäischen und internationalen Rechtssystemen wäre nur in einem Staatsnotstand aussetzbar - und von einem solchen kann keine Rede sein. (...)