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DBT/Stella von Saldern
Eine Abstimmung mit der Opposition würde unsere Position schwächen und in der Sache nichts helfen, weil es dafür ja keine Mehrheit gibt.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Legislatur zu einer guten Neuregelung der Gesetzeslage kommen.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.