(...) Für diesen Weg hat man sich aus Gründen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger entschieden, um den sogenannten Inquisitionsprozess in Deutschland zu beenden, also die richterliche Einheit aus Anklage und richterlicher Entscheidung. Das Weisungsrecht ist damit auch Teil der Gewaltenteilung und der parlamentarischen Kontrolle der Justiz. (...)
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