(...) Das Ergebnis ist leider eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Super-Revisions-Gericht“ bei dem „falsche“ Entscheidungen der Instanzgerichte (insbesondere zum einfachen Recht) korrigiert werden können. Mit entsprechenden Entscheidungen, die man selbst als Fehlerhaft einschätzt muss man daher leben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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