
(...) Das Ergebnis ist leider eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Super-Revisions-Gericht“ bei dem „falsche“ Entscheidungen der Instanzgerichte (insbesondere zum einfachen Recht) korrigiert werden können. Mit entsprechenden Entscheidungen, die man selbst als Fehlerhaft einschätzt muss man daher leben. (...)