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Antwort 21.09.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Den Besoldungsordnungen R sind ausschließlich solche Juristinnen und Juristen zugeordnet, die das Richteramt ergreifen oder als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind

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Antwort 12.09.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Verdachtsfällen geschlechtsspezifischer Übergriffe stellt Parteien ebenso wie andere Körperschaften und Unternehmen vor große Herausforderungen. Bündnis 90/Die Grünen ist entschlossen, diese Herausforderungen anzunehmen und in Zukunft noch mehr mit gutem Beispiel voranzugehen.

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Antwort 22.09.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Entscheidung, in verschiedenen Ländern (zukünftig) auf Palantir-Software zu setzen, halte ich weiter für falsch

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Antwort 22.07.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.

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Antwort 24.07.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Sorge, dass Mitglieder nicht im PKGr vertretener Fraktionen – konkret der AfD und der Linken – möglicherweise Ziel nachrichtendienstlicher Überwachung werden könnten, weil keine Kontrolle stattfinde, nehme ich ernst, halte sie aber für weitgehend unbegründet

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Antwort 11.07.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.