
(...) Die ab 2021 vorgesehene Abschaffung des Solidaritätszuschlags für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stellt vor allem für Beziehende von kleineren und mittleren Einkommen eine wichtige Entlastung dar. (...)
(...) Die ab 2021 vorgesehene Abschaffung des Solidaritätszuschlags für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stellt vor allem für Beziehende von kleineren und mittleren Einkommen eine wichtige Entlastung dar. (...)
(...) Gemäß der VN-Sicherheitsratsresolution 1701 ist UNIFIL dazu beauftragt, Überflüge über dem maritimen Einsatzgebiet sowie dem territorialen Luftraum des Libanons zu überwachen und Luftraumverletzungen zu melden. Alle an der Mission beteiligten Kräfte, die die entsprechenden Fähigkeiten haben, sind deshalb gemäß den von den VN vorgegebenen Einsatzregularien dazu angehalten, einen Beitrag zum Luftlagebild zu leisten. (...)
(...) Gemäß der VN-Sicherheitsratsresolution 1701 ist UNIFIL dazu beauftragt, Überflüge über dem maritimen Einsatzgebiet sowie dem territorialen Luftraum des Libanons zu überwachen und Luftraumverletzungen zu melden. Alle an der Mission beteiligten Kräfte, die die entsprechenden Fähigkeiten haben, sind deshalb gemäß den von den VN vorgegebenen Einsatzregularien dazu angehalten, einen Beitrag zum Luftlagebild zu leisten. (...)
(...) Der Arbeitsplatzgrenzwert ist für die arbeitende Bevölkerung abgeleitet, die im Regelfall keine für den Arbeitsprozess bedeutsamen Atemwegserkrankungen hat. Im Gegensatz dazu muss der Grenzwert in der Außenluft auch empfindliche Personengruppen schützen, die medizinisch individuell deutlich anders einzuschätzen sind, da sich zum Beispiel ihre Atemwege noch in der Entwicklung befinden (wie bei Neugeborenen). Der Grenzwert von 40 µg/m³ für die Außenluft für Stickstoffdioxid für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, muss daher gerade mit Blick auf empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder und Säuglinge, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, niedriger sein. (...)
(...) Der Arbeitsplatzgrenzwert ist für die arbeitende Bevölkerung abgeleitet, die im Regelfall keine für den Arbeitsprozess bedeutsamen Atemwegserkrankungen hat. Im Gegensatz dazu muss der Grenzwert in der Außenluft auch empfindliche Personengruppen schützen, die medizinisch individuell deutlich anders einzuschätzen sind, da sich zum Beispiel ihre Atemwege noch in der Entwicklung befinden (wie bei Neugeborenen). Der Grenzwert von 40 µg/m³ für die Außenluft für Stickstoffdioxid für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, muss daher gerade mit Blick auf empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder und Säuglinge, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, niedriger sein. (...)
(...) Der Arbeitsplatzgrenzwert ist für die arbeitende Bevölkerung abgeleitet, die im Regelfall keine für den Arbeitsprozess bedeutsamen Atemwegserkrankungen hat. Im Gegensatz dazu muss der Grenzwert in der Außenluft auch empfindliche Personengruppen schützen, die medizinisch individuell deutlich anders einzuschätzen sind, da sich zum Beispiel ihre Atemwege noch in der Entwicklung befinden (wie bei Neugeborenen). Der Grenzwert von 40 µg/m³ für die Außenluft für Stickstoffdioxid für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, muss daher gerade mit Blick auf empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder und Säuglinge, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, niedriger sein. (...)