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Frage von Heike B. •

Frage an Kirsten Lühmann von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

Taxis stellen als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein wichtiges Mobilitätsangebot dar und gehören zur Daseinsvorsorge. Das steht für mich außer Frage.

Die in diesem Jahr anstehende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess erfolgen. Neben dem Deutschen Bundestag werden die Bundesländer (der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen), die relevanten Akteure wie öffentliche und private Verkehrsunternehmen bzw. Mobilitätsanbietende, die Taxi- und Mietwagenbranche, die Gewerkschaften, Mobilitätsverbände und viele weitere Beteiligte eingebunden. Es gibt dabei eine Vielzahl an Themen, die hierbei zu diskutieren sind. In diesem Prozess werden wir dann alle Positionen und Argumente sammeln und bewerten. Eine schnelle Gesetzesänderung an der Öffentlichkeit vorbei wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben. Wir setzen uns für ein transparentes Verfahren ein.

Wir werden dabei stets darauf achten, dass der ÖPNV durch eine Gesetzesänderung nicht gefährdet wird. Vielmehr wollen wir den ÖPNV stärken. Die SPD hat sich dazu in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich für ein klares Bekenntnis im Koalitionsvertrag eingesetzt, dort heißt es: "Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung."

Zur Rückkehrpflicht für Mietwagen: Ich persönlich bewerte eine Aufhebung der Rückkehrpflicht sehr kritisch. Im weiteren Verfahren werden wir uns auch zu diesem Punkt alle Argumente anhören. Eine Aufhebung könnte es aus meiner Sicht nur geben, wenn praxistauglich (und nicht nur auf dem Papier) sichergestellt werden kann, dass damit kein Wettbewerbsnachteil für die Taxibranche entstehen würde. Eine derartige Lösung sehe ich aber derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB