
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Foto: Dominik Butzmann
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.