
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Ministerin Hamburg zu dem genannten Verfahren keine Auskunft geben kann. Als Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG unterliegt sie einer strikten Verschwiegenheitspflicht und darf sich zu unternehmensbezogenen oder verfahrensrelevanten Inhalten nicht äußern – unabhängig von der konkreten Fragestellung.