Wie kann die Eingliederungshilfe dauerhaft finanziell gesichert und zugleich für Leistungsberechtigte einfacher, transparenter und barriereärmer gestaltet werden?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage!
Die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe werden auf Bundesebene durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geregelt. Der Bund setzt damit den Rahmen, ist jedoch selbst nicht unmittelbar Kostenträger. Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Länder und Kommunen. Seit einer Neuordnung im Jahr 2020 sind in Niedersachsen in der Regel die Kommunen für Leistungen an Minderjährige zuständig, während das Land für erwachsene Leistungsberechtigte verantwortlich ist. Hinzu kommt, dass Leistungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen eigenes Einkommen oder Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge einbringen müssen.
Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere viele Kommunen berichten dadurch von erheblichen Belastungen ihrer Haushalte. Gleichzeitig führen die verschiedenen Zuständigkeiten zu einem hohen administrativen Aufwand. Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, dass sich der Bund stärker an den Kosten beteiligt, ist die Finanzierung der Eingliederungshilfe aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich gesichert.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie das System langfristig finanziell tragfähig und zugleich möglichst einfach, transparent und barrierearm gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) Reformvorschläge vorgelegt. Diese werden allerdings teilweise kritisch diskutiert, weil befürchtet wird, dass sie Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen einschränken und individuelle Unterstützungsleistungen erschweren könnten.
In Niedersachsen wird zur Bedarfsermittlung und Abrechnung der Leistungen das Instrument B.E.Ni (Bedarfsermittlung Niedersachsen) genutzt. Dieses Verfahren wird kontinuierlich weiterentwickelt; die Unterlagen stehen beispielsweise auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Darüber hinaus ist aus unserer Sicht entscheidend, dass Leistungsberechtigte einen klaren und verständlichen Zugang zu Informationen über ihre Ansprüche und Verfahren haben. Dazu gehören beispielsweise transparente und nachvollziehbare Teilhabeverfahren, verständliche digitale Übersichten über den Stand von Anträgen sowie ergänzende Informationsangebote wie Erklärvideos, FAQ-Angebote oder Online-Beratungen.
Gleichzeitig setzen wir auch auf den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote vor Ort, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen können, Anträge zu stellen, Verfahren zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Unser Maßstab muss dabei immer sein, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu sichern und zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg

