Frage von Johannes K. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.
Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.