Ich werde einer Beschränkung der bestehenden Auskunftsrechte nur dann zustimmen, wenn diese aus sicherheitspolitischen Erwägungen tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sowie entsprechend begründet sind und wenn sie den Anspruch der Öffentlichkeit auf den Zugang zu diesen Informationen überwiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sein wird.
Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.
Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte.
Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben

