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Johannes Schätzl
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Frage von Jens W. •

Nachfrage zu Ihrer bisherigen Positionierung beim Thema IFG, die leider sehr schwammig wirkt. Einerseits Nein zu Änderungen, andererseits Ja, nur eben durch die Hintertür.

Sehr geehrter Herr Schätzl,
vielen Dank für Ihr Nein zu einem „berechtigten Interesse“.

Sie wollen das IFG-Niveau halten, fordern aber zeitgleich die Prüfung von „Spezialgesetzen zur kritischen Infrastruktur“ aufgrund der Sicherheitslage.

Aber das bestehende IFG schützt sensible Daten bereits lückenlos.

Wenn Sie nun prüfen ob Einschränkungen in Spezialgesetze auslagert werden können, droht eine Aushöhlung durch die Hintertür: Behörden könnten unliebsame Anfragen zu Großprojekten, Umweltauflagen oder Steuerverschwendung bei Brücken, Schienen oder Energieanlagen pauschal unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ abwehren.

Daher meine konkreten Fragen an Sie:

1.Wie verhindern Sie im Gesetzgebungsprozess, dass diese Spezialgesetze als Pauschal-Ausrede gegen die Bürgerkontrolle missbraucht werden könnten?

2.Stimmen Sie späteren Gesetzen zu, die das Auskunftsrecht bei der kritischen Infrastruktur im Vergleich zum Ist-Zustand verringern könnten?

Mit freundlichen Grüßen
Jens W.

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