Nachfrage zu Ihrer bisherigen Positionierung beim Thema IFG, die leider sehr schwammig wirkt. Einerseits Nein zu Änderungen, andererseits Ja, nur eben durch die Hintertür.
Sehr geehrter Herr Schätzl,
vielen Dank für Ihr Nein zu einem „berechtigten Interesse“.
Sie wollen das IFG-Niveau halten, fordern aber zeitgleich die Prüfung von „Spezialgesetzen zur kritischen Infrastruktur“ aufgrund der Sicherheitslage.
Aber das bestehende IFG schützt sensible Daten bereits lückenlos.
Wenn Sie nun prüfen ob Einschränkungen in Spezialgesetze auslagert werden können, droht eine Aushöhlung durch die Hintertür: Behörden könnten unliebsame Anfragen zu Großprojekten, Umweltauflagen oder Steuerverschwendung bei Brücken, Schienen oder Energieanlagen pauschal unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ abwehren.
Daher meine konkreten Fragen an Sie:
1.Wie verhindern Sie im Gesetzgebungsprozess, dass diese Spezialgesetze als Pauschal-Ausrede gegen die Bürgerkontrolle missbraucht werden könnten?
2.Stimmen Sie späteren Gesetzen zu, die das Auskunftsrecht bei der kritischen Infrastruktur im Vergleich zum Ist-Zustand verringern könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Jens W.
Sehr geehrter Herr W.,
das bestehende Informationsfreiheitsrecht enthält bereits zahlreiche Vorschriften, in denen der Anspruch auf Informationszugang versagt werden kann, etwa mit Blick auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, die internationalen Beziehungen oder militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Auch gegenüber den Nachrichtendiensten besteht kein Informationszugang. Informationen können daher bereits nach geltendem Recht zurückgehalten werden, soweit ihre Offenlegung die innere oder äußere Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder konkret schutzbedürftige Kritische Infrastrukturen gefährden würde.
Es gibt aber in anderen Gesetzen, etwa im Bereich der kritischen Infrastrukturen, Informationspflichten, die zum Teil auch auf europäischen Vorgaben beruhen. Sollte es tatsächlich Sicherheitsbedenken geben, ist im jeden Einzelfall zu prüfen, ob das berechtigte und notwendige Sicherheitsinteresse das Recht auf Informationszugang überwiegt. Dabei wird natürlich auch die sich gravierend geänderte Sicherheitslage, wie es etwa der Vorfall in Leipzig gezeigt hat, zu berücksichtigen sein. Es wird aber keine pauschalen Ausnahmen geben. Wir werden im parlamentarischen Verfahren mögliche Vorschläge prüfen, ob eine Beschränkung des Informationsanspruchs - etwa im Bereich der kritischen Infrastrukturen - tatsächlich notwendig und gerechtfertigt ist, oder ob das Recht der Öffentlichkeit auf Informationszugang überwiegt. Transparenz und Sicherheit sind kein Widerspruch - beides muss gewährleistet werden.
Ich werde einer Beschränkung der bestehenden Auskunftsrechte nur dann zustimmen, wenn diese aus sicherheitspolitischen Erwägungen tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sowie entsprechend begründet sind und wenn sie den Anspruch der Öffentlichkeit auf den Zugang zu diesen Informationen überwiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Schätzl

