In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) hat der Bundestag sich auf Übergangsregelungen für die Ruhegehaltfähigkeit verschiedenen Stellungzulagen geeinigt.
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