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Johann Saathoff
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Frage von Matthias M. •

Wie begründetet das BMI die Einführung des Alimentativen Ergänzungszuschlages im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

das sich der Referentenentwurf zum BBVAngG in einer endlosen Abstimmungsschleife zwischen den Resorts befindet ist hinlänglich bekannt. In dem Zusammenhang würde mich eher interessieren, wie das BMI die Einführung des Alimentativen Ergänzungszuschlages aktuell sachgerecht begründet? Eine verfassungskonforme Umsetzung erscheint mir, unter Verweis auf die Beschlüsse des BVerfG 2 BvL 19/09 und 2 BvL 4/18, nach dem letzten öffentlichen Entwurf nicht gegeben zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ausweislich der Begründung auf den Seiten 69, 70 und 71 des Referentenentwurfes nutzt der Gesetzgeber den ihm gegebenen Spielraum zur Ausgestaltung der Besoldung und passt die Struktur der Besoldung an. Finanzielle Mehrbedarfe im Vergleich zu Ledigensollen in Zukunft durch den Alimentativen Ergänzungszuschlag ausgeglichen werden. Dieser soll u. a. wohnortabhängig ausgestaltet werden. Nach der Auffassung des BMI gewährleistet der AEZ eine verfassungskonforme Alimentation.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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