
Das genannte Rundschreiben gilt nach wie vor
Johann Saathoff, MdB
Das genannte Rundschreiben gilt nach wie vor
Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen, habe es jedoch nicht in der Hand, hier eine schnelle Lösung herbeizuführen
Wie ich hier schon oft geschrieben habe, dauern die Arbeit am Gesetzentwurf und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung weiter an
Die AZV ist Gegenstand einer fortlaufenden Prüfung und wurde seit der großen Novelle 2006 schon mehrfach angepasst, zuletzt mit der Verstetigung der Langzeitkonten
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt.
Sich zu diesem Zeitpunkt zu Details des im Februar letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurfes zu äußern erachte ich als nicht zielführend, da ja weiterhin an dem Verfahren gearbeitet wird