Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich der Versuch unternommen, den integrierten Studiengang „Bachelor of Laws“ einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die von Ihnen geforderte Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 63a Hochschulgesetz NRW in seiner jetzigen Form ausdrücklich vor.
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