
Daneben muss aber auch der Staat – neben einem konsequenten Vorgehen gegen die Täter durch Polizei und Justiz – den Betroffenen Hilfestellungen geben. In Bayern gibt es daher umfassende Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, insbesondere besteht ein dichtes Netz an kommunalen und staatlichen Anlaufstellen für Missbrauchsopfer mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen.