Fragen und Antworten


Eine Anbindung an Datenbanken der Ausländerbehörden ist weder aktuell gegeben, noch beabsichtigt.

Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sehen die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland für unabhängig erklären könnte

Die Entscheidung über die Genehmigung von Waffenlieferungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Ich habe großes Vertrauen, dass diese Entscheidungen dort mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung und unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung Deutschlands für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels getroffen werden.