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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Haben Sie sich für die proaktive Löschung von Fotos mit sexualisierter Gewalt und/oder pädokriminellem Inhalt eingesetzt?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

mit Entsetzen lese ich, dass die IMK an der umstrittenen Praxis festhalten möchte, nachdem nachweislich löschbare sexualisierte Inhalte und Darstellungen pädokriminellen Contents nicht gelöscht werden sollen, um Pädokriminelle "auf frischer Tat" ertappen zu können )https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de).

Gibt es in der IMK Minister, die die proaktive Löschung unterstützen?

Wie stehen Sie selbst dazu?

Welche Rolle spielen in der IMK die Interessen der Opfer, die auf Kosten der Verbrechensbekämpfung, weiterhin als Anschauungsmaterial für Pädokriminelle dienen?

Welche Rolle spielen in diesen Überlegungen die betroffenen Familien?

Mit freundlichen Grüßen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr O.,

zu Ihrer Frage vom 5. Dezember 2025, in welcher Sie Bezug auf eine Berichterstattung der Tagesschau nehmen, kann ich Ihnen wie folgt antworten: 

In dem Bericht wird vonseiten der Autoren die Meinung vertreten, dass die Löschung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen Plattformen im Internet staatlicherseits nur unzureichend erfolge. Grund hierfür sei u. a. die nicht klar definierte Zuständigkeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern. 

Eingangs darf ich Ihnen versichern, dass das Wohl unserer Kinder für mich persönlich höchste Priorität hat. Gemeinsam mit der Justiz und weiteren Behörden auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene arbeiten wir fest entschlossen daran, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen sowie die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet konsequent zu unterbinden.

Eine besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich ist die oftmals noch lange fortbestehende Verfügbarkeit von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Dies führt in vielen Fällen zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer dieser schrecklichen Taten.

 

Der Freistaat Bayern hat diesbezüglich bereits vor Jahren einen zwingend notwendigen Handlungsbedarf erkannt. So habe ich mich unter anderem bereits im Rahmen der 217. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahre 2022 persönlich dafür eingesetzt, dass Verfahrensweisen entwickelt werden, mit denen solche Darstellungen so schnell wie möglich aus dem Internet gelöscht werden können. Das Verfahren hierzu wurde im Auftrag der IMK in einer „Bund-Länder-Projektgruppe“ zwischen dem BKA, den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und fortan weiterentwickelt.

Mit dem Ziel der Verfügbarkeitsreduzierung erfolgt seitens der Strafverfolgungsbehörden die frühestmögliche Anregung der Löschung von Missbrauchsabbildungen.

Hierfür veranlasst die ermittlungsführende Dienststelle die Löschung beim jeweiligen Provider unmittelbar nachdem alle zwingend erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Hierunter fällt insbesondere die gerichtsverwertbare, forensische Sicherung der Beweismittel, zu denen u. a. die Missbrauchsabbildungen selbst sowie etwaige Verlinkungen gehören. Das BKA und die Polizeien der Länder haben so im Rahmen von Ermittlungsverfahren allein in den Jahren 2022/2023 die Löschung von über 1.500.000 Verlinkungen auf Missbrauchsabbildungen initiiert. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass diese oben genannten Anregungen zur Löschung stets im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren standen. Die Strafverfolgungsbehörden sind gemäß Strafprozessordnung dazu verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat Ermittlungen durchzuführen. Eine automatisierte Extraktion (sog. „Crawling“) und ungeprüfte Löschung von potenziell inkriminierten Verlinkungen auf Darknet-Plattformen, wie es dem Vorgehen des Reportageformates STRG_F entspricht und auf welches in dem Tagesschau-Artikel verwiesen wird, steht diesem Legalitätsprinzip klar entgegen. Doch mindestens ebenso gewichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass eine massenhafte, ungeprüfte Löschung von Missbrauchsabbildungen durch die Polizei dem Schutz der Opfer zuwiderlaufen würde, da die Strafverfolgungsbehörden so letztlich keine Kenntnis bezüglich dieser Sachverhalte erlangen würden. Täter und Opfer könnten im schlimmsten Falle nicht identifiziert werden, so dass der hinter den Abbildungen stehende Missbrauch ungehindert weiter stattfinden könnte. 

Die derzeitige Vorgehensweise hinsichtlich der Initiierung des Löschprozesses nach Abschluss notwendiger Ermittlungsmaßnahmen wird fortlaufend evaluiert und optimiert. So hat das BKA beispielsweise eine leistungsstarke Melde- und Löschplattform entwickelt, die den Polizeien in Bund und Ländern seit Juli diesen Jahres zur Verfügung steht. Über diese Plattform können die Strafverfolgungsbehörden in sehr hoher Anzahl automatisierte Löschanregungen zu den ihnen bekannt gewordenen Verlinkungen an die Hostingprovider übermitteln. 

Selbstverständlich setze ich mich auch in Zukunft intensiv dafür ein, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen unterbunden, dessen Darstellungen effizient und nachhaltig gelöscht und Täter zur Rechenschaft gezogen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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