Ist Palantir ein politisch zuverlässiger Partner?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
die SZ zitiert Alex Karp, Autor des Buches "Die Technologie-Republik" aus einem Handelsblatt-Interview mit den Worten "Man könne aus politischen Gründen seine IT-Experten aus der deutschen Polizei abziehen", "'wenn eine neue Partei an die Macht kommt und unsere Software missbrauchen will'". (https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/drohnen-bundeswehr-start-up-peter-thiel-e391731/) Palantir wird weiterhin maßgeblich von Peter Thiel, einem bekennendem Anti-Demokraten unterstützt.
Wie abhängig sind deutsche Systeme also von dem Wohlwollen der sogenannten autoritären Tech-Bros, denen Demokratie eher ein notwendiges Übel als die Basis einer gerechten Gesellschaft scheint? Weshalb entscheidet sich Bayern, Software zu verwenden, die offensichtlich unter dem Einfluss von autoritär-orientierten Milliardären steht?
Wie können Sie verhindern, dass die erhobenen und analysierten Daten nicht in den USA ausgelesen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr O.
Sie wenden sich mit der Frage an mich, warum Bayern Produkte des Unternehmens Palantir Technologies GmbH nutze und inwieweit man sich dadurch von diesem abhängig mache. Ferner stellen Sie die Frage, wie der Freistaat Bayern sicherstelle, dass die erhobenen und analysierten Daten nicht in den USA ausgelesen werden.
Ihre Fragen darf ich Ihnen wie folgt beantworten:
Als Grundlage für die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) nutzt die Bayerische Polizei Softwareprodukte der Firma Palantir Technologies GmbH.
Die Vergabe des Auftrags an diese erfolgte im Rahmen eines regulären Ausschreibungsverfahrens. Ein Ausschluss von Bewerbern innerhalb eines Vergabeverfahrens aufgrund privater Äußerungen einzelner Funktionäre dieses Unternehmens ist vergaberechtlich unzulässig. Bei der Ausschreibung von VeRA bewarben sich insgesamt dreizehn Unternehmen, von denen drei die Eignungskriterien für die Teilnahme an den Verhandlungsrunden erfüllten. Von diesen drei Unternehmen war die Firma Palantir Technologies GmbH das einzige, das alle wesentlichen Kriterien im Zuge der Prüfung des Vergabeverfahrens erfüllen konnte. Das Unternehmen erhielt dementsprechend den Zuschlag.
Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit der Fa. Palantir Technologies GmbH, ausgelöst durch den Wechsel der US-amerikanischen Regierung, konnten bis dato nicht festgestellt werden. Dem Unternehmen steht kein Recht zur ordentlichen Kündigung des geschlossenen Vertrages zu. Insgesamt, aber auch in Bezug auf VeRA sehen wir dennoch die Notwendigkeit, langfristig unabhängiger und digital souveräner zu werden. Daher betreibt das Bayerische Landeskriminalamt aktuell und fortlaufend Marktschau nach deutschen oder europäischen Alternativen. Es zeichnet sich derzeit ab, dass einige Unternehmen aus Deutschland und Europa Anwendungen entwickeln, die zukünftig das Potential entfalten könnten, die Bedarfe von VeRA zu decken. Bis es soweit ist, können wir allerdings nicht auf die wertvollen Analysefähigkeiten verzichten, die uns mit den Produkten der Fa. Palantir Technologies GmbH zur Verfügung stehen. Ein jahrelanger Verzicht bis eine entsprechende deutsche oder europäische Lösung entwickelt und implementiert wäre, ist angesichts der modernen Kriminalitätsformen keine Option.
VeRA wird im gesicherten Rechenzentrum des Bayerischen Landeskriminalamts ohne Anbindung an das Internet betrieben. Somit besteht für die Firma Palantir Technologies GmbH weder physisch noch technisch die Möglichkeit, von außen auf VeRA zuzugreifen.
Vor Einführung der VeRA-Plattform konnte durch die Überprüfung des Quellcodes der Software der Fa. Palantir Technologies GmbH sowie der Betriebsumgebung durch das unabhängige Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie nachgewiesen werden, dass IT-Sicherheit und Datenschutzbelange umfangreich gewahrt sind. Eine "Backdoor"-Funktionalität konnte ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus überprüft das Bayerische Landeskriminalamt ständig die Sicherheit der
IT-Infrastruktur und trifft technische wie organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen, um einen Schutz für alle Verfahren der Bayerischen Polizei zu gewährleisten.
Ergänzend zu Ihren Fragen hat die Bayerische Polizei vielfach öffentlich, u. a. gegenüber dem Landtag und Pressevertretern, Stellung zum Vergabeverfahren, dem Betrieb, den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Kosten sowie dem gegebenen Mehrwert genommen.
Falls Sie sich diesbezüglich tiefergehend informieren wollen, lade ich Sie gerne dazu ein, über den Internetauftritt des Bayerischen Landtages die veröffentlichten Landtagsanfragen sowie die hierzu durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration übermittelten Antworten einzusehen. Sie können diese mit Hilfe der Recherchefunktion unter folgendem Link aufrufen:
https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen?dokumentenart=Drucksache
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

