Wie stehen Sie zu einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2025 angesichts des sehr knappen Wahlergebnisses für das BSW unterhalb der 5%-Marke (es fehlen ca. 9.500 Stimmen)
Sehr geehrter Herr Dahmen,
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben laut amtlichem Endergebnis 2.472.947 Bürgerinnen und Bürger für das Bündnis Sahra Wagenknecht gestimmt. Mit offiziell 4,981 Prozent der Zweitstimmen hat das BSW damit denkbar knapp den Einzug in den Bundestag verpasst. Es fehlten angeblich 9.529 Stimmen zum Überwinden der 5-Prozent-Hürde.
Wertet man die vereinzelten Neuauszählungen in einigen Wahllokalen aus, die nicht mit Unauffälligkeiten beim BSW in Verbindung stehen, legt unsere Analyse den Schluss nahe: Hochgerechnet auf die rund 95.000 Wahlbezirke in Deutschland ergäben sich allein daraus knapp 30.000 Stimmen und das BSW würde in den Bundestag einziehen. Deshalb haben wir Verfassungsbeschwerde eingelegt, eine offizielle Neuauszählung beantragt und eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag eingereicht.
Mich interessiert Ihre Meinung: Sind sie nicht auch aus Gründen der fairen Demokratien für eine Neuauszählung der BTW 2025?
Gruß Wolfram S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Engagement für einen fairen und transparenten Wahlprozess. Gerade bei einem so knappen Ergebnis ist es nachvollziehbar, dass Fragen und Erwartungen an ein präzises Prüfverfahren entstehen. Eine verlässliche und glaubwürdige Wahlprüfung ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie.
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Ich habe großes Vertrauen in dieses etablierte Verfahren. Es stellt sicher, dass Entscheidungen weder politisch motiviert noch vorschnell getroffen werden, sondern auf einer sorgfältigen und transparenten Grundlage beruhen. Schnellschüsse würden dem Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen eher schaden als nutzen.
Das Anliegen einer möglichen Neuauszählung wird daher im Rahmen der gesetzlichen Prozesse geprüft. Diese gründliche Vorgehensweise schützt die Integrität unserer Wahl und gewährleistet, dass am Ende ein Ergebnis steht, das für alle nachvollziehbar und rechtssicher ist.
Vielen Dank nochmals für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für unsere Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janosch Dahmen, MdB

