Sie beschreiben einen entscheidenden Punkt: Psychische Erkrankungen treffen sozial benachteiligte Menschen häufiger und härter.
Für homöopathische Arzneimittel und Behandlungen ist dieser Wirksamkeitsnachweis nach dem Stand der Wissenschaft in den anerkannten Nachweisverfahren nicht hinreichend.
Was über den Weg einer ausdrücklichen Budgetierung politisch nicht durchsetzbar wäre, droht hier über einen rein finanztechnischen Hebel an der Versorgungsrealität anzukommen.
Unser Gegenvorschlag steht: Mit unserem Antrag „Entlastung statt Belastung" (Drucksache 21/5753) zeigen wir, dass es möglich wäre, die GKV-Beiträge zum 1. Januar 2027 sogar um zwei Prozentpunkte zu senken. Das entspräche für Beschäftigte mit mittlerem Einkommen rund 420 Euro mehr im Jahr und für Betriebe insgesamt 15 Milliarden Euro Entlastung. Möglich wird das durch vier konkrete Hebel.
Über die akute Frage der Beanstandung hinaus braucht es eine klare gesundheitspolitische Priorität für die Stärkung der ambulanten, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung. Dazu gehören niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote, die Menschen frühzeitig erreichen, auch präventiv, bevor sich Belastungen verfestigen.
Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht.

